Mitgliederversammlung vom 12. Oktober

Bildquelle: "Thorsten Thees", Flickr

Und auf den Fluren kommen sie alle zusammen: Auf dem Weg zu Raum 1214 im Rathaus Spandau verirrten wir uns alle so gekonnt, dass wir irgendwo im zweiten Stock in einem ausgedunkelten Flur alle aufeinander trafen: JuLi-Veteranen, JuLi-Neulinge und alle anderen.

Ganz hinten in der Ecke versteckte sich schließlich unser Sitzungsraum. Und Überraschung: Es war der gleiche wie beim letzten Mal im Juli!

Nach der anfänglichen Aufregung ging’s in die Antragsberatung. Da am kommenden Samstag unser Landeskongress (LaKo) ansteht, hatten wir mit dem dicken Antragsbuch genügend Diskussionsstoff zur Hand. Schließlich berieten wir vier Anträge:

Stärkung der Freiwilligendienste (Antrag 1, Landesvorstand)

Unser Leitantrag fordert die Stärkung der Freiwilligendienste, unter der Prämisse einer Abschaffung der Wehrpflicht. Die Analyse ist, dass das Frewillige Soziale Jahr in der heutigen Fassung nicht attraktiv genug sei, um die Verluste aus dem Wegfall des Zivildiensts auszugleichen. Daher werden von den Antragstellern Erleichterungen – wie Durchfinanzierung und doppelte Anrechnung auf Wartezeiten zum Studium – vorgeschlagen. Die Diskutierenden waren sich recht schnell einig, dass der Ansatz ein guter und notwendiger sei, aber die Anreize falsch gesetzt seien. Insbesondere scheine eine ausgeglichene Betrachtung verschiedener Lebensumstände nicht berücksichtigt worden zu sein. Auf dem LaKo steht uns also ein gutes Stück arbeit bevor, um diesen Antrag verabschiedungsfähig zu machen!

Urheberrechtsabgabe abschaffen (Antrag 29, Matthias Nguyen Ba, Elisabeth Oehler, Max Yang)

Die Autoren fordern die ersatzlose Streichung des §54 Urheberrechts-Gesetz. Darin werden Hersteller von Gerätschaften wie Kopierer und DVD-Brenner dazu verpflichtet, auf jedes verkaufte Gerät eine Abgabe zu entrichten. Diese Abgabe dient der Vergütung von Autoren geistigen Eigentums. In der Diskussion waren wir nicht sicher, ob ein solcher Einzeleingriff sinnvoll sei. Insbesondere wurde auf die Gefahr hingewiesen, dass mit Wegfall des §54 UrhG auch ungewünschte Rechtsfolgen einträten, die ohne vorherige Prüfung nicht abzusehen seien. Und ja, wir hatten ausgebildete Juristen am Tisch.

Organspenden für diejenigen, die Organe spenden (Antrag 23, Anna Dietrich)

Dieser Antrag fordert die Umkehrung der bisherigen Regelung zur Organspende: Künftig soll von jeder volljährigen und voll geschäftstüchtigen Person ausgegangen werden, dass sie nach dem eigenen Ableben zur Organspende bereit ist. Ein Widerspruch soll jederzeit und unbürokratisch möglich sein. An der Idee fanden die meisten von uns Gefallen, führten doch die meisten selbst Organspendeausweise bei sich. Dennoch wurde die im Antrag vorgeschlagene Durchführung nicht geteilt: So sei es nicht zumutbar, das „ja“ oder „nein“ zur Organspende im Personalausweis sichtbar zu machen. Auch wurde die zentrale Datenbank zur Vereinfachung des Widerspruchsverfahrens kritisiert. Übrigens: Der Deutsche Ethikrat veranstaltet am 27. Oktober eine hochkarätig besetzte Diskussion zum Thema!

Anerkennung ausländischer Abschlüsse (Antrag 4, David Issmer)

Hunderttausendfach leben hierzulande hochqualifizierte Menschen, deren Studien- oder Berufsabschlüsse nicht anerkannt werden (siehe auch unseren Antrag zur Problematik). Oft dauern die Zulassungsverfahren auch sehr lange. Dieser Antrag fordert die Bundesregierung auf, schnellstmöglich eine transparente Regelung zur Anerkennung dieser Abschlüsse vorlegt um umsetzt. Zur Zeit ist die Anerkennung Ländersache (siehe auch diese Seite des Auswärtigen Amts).  Laut Meldungen der Tagespresse wird eine solche zentrale Regelung tatsächlich bis Dezember vorgelegt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

3 Gedanken zu “Mitgliederversammlung vom 12. Oktober”