Mitgliederversammlung vom 21. September

Am 21. September kamen wir zu einer inhaltlich getriebenen Mitgliederversammlung zusammen. Wir besprachen zwei Anträge: zur besseren Integration von Ärzten aus der ehemaligen Sowjetunion sowie zur Beibehaltung der Pendlerpauschale. Beide Anträge wurden nach umfassender und hitziger Debatte abgelehnt.

Den ersten Antrag verwarfen wir zwar mit knapper Mehrheit, waren aber der Ansicht, dass er nach einer Überarbeitung wieder eingebracht werden sollte. Deswegen wurde er auf unserer Website zur Diskussion freigegeben. Im Kern zielt der Antrag darauf ab, die Ausbildung und Berufserfahrung von in Deutschland lebenden Allgemeinärzten aus Ländern der ehemaligen Sowjetunion anzuerkennen. Diese sollten sich vorranging in ländlichen Gebieten niederlassen. Damit wären zwei aktuelle Probleme gelöst: Zum einen könnten diese Einwanderer ihrer Profession nachgehen, zum anderen würde die ärztliche Unterversorgung auf dem Land abgemildert.

Die Hauptkritikpunkte waren:

  • Beschränkung nur auf Allgemeinärzte; wieso nicht auch Kinder- oder Zahnärzte?
  • Zweifel, ob mit der Beschränkung auf Länder der ehemaligen Sowjetunion eine nicht zu spezifische Regelung in Kraft träte;
  • Allgemeine Sorge, dass die Zulassungsbeschränkungen zu konkret ausfielen.

Der zweite Antrag zielte auf die Beibehaltung der Pendlerpauschale. Die Pendlerpauschale gehört zu den umstrittensten Steuervergünstigungen. Ende 2008 erreichte die Diskussion einen neuen Höhepunkt, als das Bundesverfassungsgericht die damals gültige Regelung – Pauschale erst ab dem 21. Entfernungskilometer – für verwassungswidrig erklärte. In der aktuellen Diskussion wird aus Reihen der Koalition immer wieder die Abschaffung der Pauschale erwägt.

Nach einer langen Diskussion sprachen wir uns gegen eine Aussage zur Beibehaltung der Pauschale aus. Das Argument, wonach diese notwendig sei, um dem Leistungsprinzip bei der Besteuerung zu genügen, fand keine Mehrheit. Wir sahen eine Pendlerpauschale vielmehr als Anreiz, auch langfristig lange Wege zur Arbeitsstätte in Kauf zu nehmen – eine Konterkarierung der Bemühungen um ökologische Nachhaltigkeit.

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